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Vermietete Wohnung

Eine vermietete Wohnung verkauft man nicht an eine Familie, sondern an einen Rechner. Der Preis entsteht aus der Rendite.

Balkonreihe eines Wohnhauses von unten gesehen, zwei Wohnungen warm beleuchtet

Symbolbild — Balkonreihe eines Wohnhauses von unten gesehen, zwei Wohnungen warm beleuchtet. Kein von uns vermitteltes Objekt.

01 — Ausgangslage

Selbstnutzer scheiden als Käufer praktisch aus — niemand kauft eine Wohnung, in die er nicht einziehen kann. Bleibt der Kapitalanleger, und der rechnet mit Jahresnettokaltmiete, Faktor und laufenden Kosten. Eine Wohnung mit alter, niedriger Miete bringt deshalb weniger als dieselbe Wohnung leer.

Das ist kein Grund zum Ärgern, sondern zum Rechnen. Wir stellen der Vermarktung eine ehrliche Renditerechnung voran und suchen gezielt die Anleger, für die genau dieser Faktor passt. Und wir gehen korrekt mit dem Mieter um — Besichtigungen nur angekündigt, in Absprache, ohne Druck.

02 — Darauf kommt es an

  • 01

    Mietvertrag und Mietenspiegel

    Höhe, Laufzeit, Staffel- oder Indexmiete, letzte Erhöhung: Das ist die Grundlage des Preises, nicht die Ausstattung.

  • 02

    Kauf bricht nicht Miete

    Der Käufer übernimmt das Mietverhältnis unverändert. Wer das offen kommuniziert, verhandelt später nicht nach.

  • 03

    Vorkaufsrecht des Mieters

    Bei umgewandelten Wohnungen besteht es häufig. Wir prüfen das vor der Vermarktung — nicht beim Notar.

  • 04

    Umgang mit dem Mieter

    Angekündigte Termine, gebündelte Besichtigungen, klare Information. Ein verärgerter Mieter kann jeden Verkauf monatelang blockieren.

03 — Unterlagen

Das beschaffen wir für Sie — oder mit Ihnen

  • 01Mietvertrag inklusive Nachträgen
  • 02Nachweis der letzten Mietzahlungen
  • 03Betriebskostenabrechnung
  • 04Teilungserklärung und Protokolle
  • 05Grundbuchauszug
  • 06Energieausweis

Fehlt etwas davon, ist das kein Problem — Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis besorgen wir im Rahmen des Verkaufsauftrags. Welche Zahl am Anfang steht, klärt die persönliche Bewertung nach dem Ortstermin.

Worauf wir Sie hinweisen

Kautionsabrechnung und Übergabe des Mietverhältnisses regeln wir im Kaufvertrag mit. Das wird oft vergessen und führt hinterher zu Streit zwischen Alt- und Neueigentümer.

Passt das auf Ihre Immobilie?

Dann sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir sehen uns die Immobilie an und melden uns mit einer belastbaren Einschätzung.

Anfrage in drei Schritten

Schritt 1 von 3

Sie beantworten ein paar Fragen, wir melden uns persönlich zurück — kein Rechner, kein Automat.

AnliegenZur ImmobilieKontakt
01 — Worum geht es?
02 — Um welche Objektart?

Weitere Objektarten

Symbolbilder zur jeweiligen Objektart — keine von uns vermittelten Immobilien.

Nächster Schritt

Erst der Ortstermin, dann die Zahl.

Wir schauen uns Ihre Immobilie an, bevor wir über den Preis sprechen. Unverbindlich, diskret und in der Regel innerhalb weniger Tage.