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BL Immobilienservice
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GrundstückErbe & NachlassKapitalanlage

Baugrundstück

Zwei gleich grosse Grundstücke nebeneinander können sich im Preis verdoppeln — je nachdem, was darauf gebaut werden darf.

Leeres Baugrundstück mit Vermessungspflock und Hecke, dahinter Wohnhäuser in der Dämmerung

Symbolbild — Leeres Baugrundstück mit Vermessungspflock und Hecke, dahinter Wohnhäuser in der Dämmerung. Kein von uns vermitteltes Objekt.

01 — Ausgangslage

Bei einem Grundstück verkaufen Sie kein Gebäude, sondern eine Möglichkeit. Wie gross diese Möglichkeit ist, sagen Bebauungsplan, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und die Erschliessung. Genau das muss ein Exposé beantworten, sonst rechnet jeder Interessent sicherheitshalber mit dem schlechtesten Fall.

Wir holen die Auskünfte bei der Stadt ein und stellen sie zusammen: Was ist zulässig, wie viele Wohneinheiten, wo liegen Baugrenzen, ist erschlossen und bezahlt. Mit diesen Angaben wird aus einer Wiese ein rechenbares Projekt.

02 — Darauf kommt es an

  • 01

    Bebauungsplan und Baulast

    Zulässige Nutzung, Geschosszahl, Baufenster, eingetragene Baulasten — das ist die Preisgrundlage.

  • 02

    Erschliessung

    Strasse, Kanal, Wasser, Strom: erschlossen und Beiträge bezahlt? Offene Erschliessungsbeiträge sind eine böse Überraschung im fünfstelligen Bereich.

  • 03

    Altlasten und Baugrund

    Frühere Nutzung, Auffüllungen, Grundwasserstand. Ein Bodengutachten kostet wenig und rettet oft den Preis.

  • 04

    Teilbarkeit

    Lässt sich das Grundstück teilen, steigt der Gesamterlös oft deutlich. Das prüfen wir vor der Vermarktung.

03 — Unterlagen

Das beschaffen wir für Sie — oder mit Ihnen

  • 01Grundbuchauszug
  • 02Flurkarte mit Massangaben
  • 03Auszug aus dem Bebauungsplan
  • 04Baulastenverzeichnis-Auskunft
  • 05Erschliessungsnachweise
  • 06Bodenrichtwert-Auskunft

Fehlt etwas davon, ist das kein Problem — Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis besorgen wir im Rahmen des Verkaufsauftrags. Welche Zahl am Anfang steht, klärt die persönliche Bewertung nach dem Ortstermin.

Worauf wir Sie hinweisen

Bei geerbten Grundstücken stimmen Grundbuch und tatsächliche Grenzen manchmal nicht überein. Eine Grenzfeststellung vor dem Verkauf verhindert Streit mit dem Nachbarn des Käufers.

Passt das auf Ihre Immobilie?

Dann sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir sehen uns die Immobilie an und melden uns mit einer belastbaren Einschätzung.

Anfrage in drei Schritten

Schritt 1 von 3

Sie beantworten ein paar Fragen, wir melden uns persönlich zurück — kein Rechner, kein Automat.

AnliegenZur ImmobilieKontakt
01 — Worum geht es?
02 — Um welche Objektart?

Weitere Objektarten

Symbolbilder zur jeweiligen Objektart — keine von uns vermittelten Immobilien.

Nächster Schritt

Erst der Ortstermin, dann die Zahl.

Wir schauen uns Ihre Immobilie an, bevor wir über den Preis sprechen. Unverbindlich, diskret und in der Regel innerhalb weniger Tage.