Ladenlokal & Gewerbefläche
Gewerbe wird über Lage, Frequenz und Mietvertrag verkauft — und über Fragen, die im Wohnbereich gar nicht auftauchen.

Symbolbild — Kleines Ladenlokal im Erdgeschoss eines Stadthauses, Schaufenster warm beleuchtet. Kein von uns vermitteltes Objekt.
01 — Ausgangslage
Ein Ladenlokal, eine Praxisfläche oder eine kleine Halle spricht Betreiber und Kapitalanleger an. Beide fragen zuerst nach der laufenden Nutzung: Wer mietet, wie lange, zu welchen Konditionen, mit welchen Optionen. Danach kommen Fragen, die es beim Haus nicht gibt — Umsatzsteueroption, Nutzungsänderung, Stellplatznachweis, Brandschutz.
Wir bereiten diese Punkte auf, bevor wir vermarkten, und sprechen mit Ihrem Steuerberater, wo es nötig ist. Ein Gewerbeverkauf, bei dem die Umsatzsteuerfrage erst beim Notar auffällt, wird teuer.
02 — Darauf kommt es an
- 01
Mietvertrag und Laufzeit
Gewerbemietverträge sind frei verhandelbar und sehr unterschiedlich. Laufzeit und Optionen bestimmen den Preis stärker als die Fläche.
- 02
Umsatzsteueroption
Ob der Verkauf umsatzsteuerpflichtig behandelt wird, hat spürbare Folgen. Das klären wir vorher, nicht im Notartermin.
- 03
Zulässige Nutzung
Was darf in der Fläche betrieben werden? Eine Nutzungsänderung ist möglich, kostet aber Zeit — und die muss eingepreist werden.
- 04
Stellplätze und Anlieferung
Für Handel und Praxen oft entscheidender als die Quadratmeter. Gehört zur ersten Seite des Exposés.
03 — Unterlagen
Das beschaffen wir für Sie — oder mit Ihnen
- 01Gewerbemietvertrag mit allen Nachträgen
- 02Grundbuchauszug und Teilungserklärung
- 03Baugenehmigung und Nutzungsnachweis
- 04Brandschutznachweis, soweit vorhanden
- 05Betriebskostenabrechnungen
- 06Energieausweis (Nichtwohngebäude)
Fehlt etwas davon, ist das kein Problem — Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis besorgen wir im Rahmen des Verkaufsauftrags. Welche Zahl am Anfang steht, klärt die persönliche Bewertung nach dem Ortstermin.
Worauf wir Sie hinweisen
Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist oder aus dem Betriebsvermögen heraus? Dann sprechen wir vor der Vermarktung mit Ihrem Steuerberater. Die Reihenfolge entscheidet über die Steuerlast.
Passt das auf Ihre Immobilie?
Dann sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir sehen uns die Immobilie an und melden uns mit einer belastbaren Einschätzung.
Anfrage in drei Schritten
Schritt 1 von 3Sie beantworten ein paar Fragen, wir melden uns persönlich zurück — kein Rechner, kein Automat.
Weitere Objektarten
Symbolbilder zur jeweiligen Objektart — keine von uns vermittelten Immobilien.
Erst der Ortstermin, dann die Zahl.
Wir schauen uns Ihre Immobilie an, bevor wir über den Preis sprechen. Unverbindlich, diskret und in der Regel innerhalb weniger Tage.



