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Sanierungsbedürftiges Haus

Alte Häuser haben Käufer. Was sie nicht haben dürfen, sind Überraschungen nach dem Notartermin.

Älteres, sanierungsbedürftiges Wohnhaus mit verwittertem Putz und überwachsener Hecke

Symbolbild — Älteres, sanierungsbedürftiges Wohnhaus mit verwittertem Putz und überwachsener Hecke. Kein von uns vermitteltes Objekt.

01 — Ausgangslage

Ein Haus aus den Fünfzigern mit alter Heizung, einfach verglasten Fenstern und feuchtem Keller ist kein schwerer Fall — es ist ein anderer Fall. Die Käufer sind Handwerker, Bauherren mit Eigenleistung und Investoren. Sie schrecken nicht vor Arbeit zurück, aber sie kalkulieren scharf und wollen wissen, womit sie rechnen müssen.

Wir benennen den Zustand deshalb offen und in Zahlen, statt ihn hinter „liebevoll gepflegt“ zu verstecken. Das bringt weniger Anfragen, aber die richtigen — und es schützt Sie vor Rückforderungen wegen arglistig verschwiegener Mängel.

02 — Darauf kommt es an

  • 01

    Sanierungspflichten nach GEG

    Beim Eigentümerwechsel greifen Pflichten: alte Heizkessel, oberste Geschossdecke, Leitungsdämmung. Käufer rechnen damit — sagen Sie es vorher.

  • 02

    Mängel dokumentieren

    Was bekannt ist, gehört in den Kaufvertrag. Das ist kein Nachteil, sondern Ihr Schutz vor Haftung nach dem Verkauf.

  • 03

    Realistische Käufergruppe

    Familien, die sofort einziehen wollen, sind hier die falsche Zielgruppe. Wir sprechen gezielt die an, die sanieren wollen.

  • 04

    Grundstückswert als Untergrenze

    Bei sehr alten Häusern ist das Grundstück oft der eigentliche Wert. Diese Rechnung machen wir offen auf.

03 — Unterlagen

Das beschaffen wir für Sie — oder mit Ihnen

  • 01Grundbuchauszug und Flurkarte
  • 02Baupläne, soweit vorhanden
  • 03Energieausweis (auch bei Sanierungsobjekten Pflicht)
  • 04Bekannte Gutachten, Feuchtigkeits- oder Schadstoffbefunde
  • 05Unterlagen zu Heizung und Tankanlage
  • 06Bodenrichtwert-Auskunft

Fehlt etwas davon, ist das kein Problem — Grundbuchauszug, Flurkarte und Energieausweis besorgen wir im Rahmen des Verkaufsauftrags. Welche Zahl am Anfang steht, klärt die persönliche Bewertung nach dem Ortstermin.

Worauf wir Sie hinweisen

Verschweigen Sie nichts, was Sie wissen. Ein bekannter, nicht genannter Mangel kann den Kaufvertrag noch Jahre später angreifbar machen — offen benannt kostet er nur Verhandlung.

Passt das auf Ihre Immobilie?

Dann sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir sehen uns die Immobilie an und melden uns mit einer belastbaren Einschätzung.

Anfrage in drei Schritten

Schritt 1 von 3

Sie beantworten ein paar Fragen, wir melden uns persönlich zurück — kein Rechner, kein Automat.

AnliegenZur ImmobilieKontakt
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02 — Um welche Objektart?

Weitere Objektarten

Symbolbilder zur jeweiligen Objektart — keine von uns vermittelten Immobilien.

Nächster Schritt

Erst der Ortstermin, dann die Zahl.

Wir schauen uns Ihre Immobilie an, bevor wir über den Preis sprechen. Unverbindlich, diskret und in der Regel innerhalb weniger Tage.